Der Analyse des Working Capital kommt im Rahmen von Unternehmenstransaktionen eine besondere Bedeutung zu.
Im Allgemeinen wird der Begriff Working Capital (Nettoumlaufvermögen) als die Summe der kurzfristigen Vermögensgegenstände abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten (inklusive der kurzfristigen Rückstellungen) verwendet. Das Working Capital ist somit jener Teil des kurzfristigen Vermögens, welcher im Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozess arbeiten kann. Die besondere Bedeutung, welcher der Analyse des Working Capital im Rahmen von Unternehmenstransaktionen bzw. einer Financial Due Diligence zukommt, hat mehrere Gründe: Weiterlesen…
Im Rahmen von Unternehmenserwerben werden neben fixen Kaufpreisen häufig auch variable Kaufpreisbestandteile vereinbart (Earn Out Klauseln).
Mit der Anfang 2008 im Rahmen des Projekts „Business Combinations – Phase II“ veröffentlichten Neufassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse wurde die Bilanzierung von Earn Out Klauseln in den internationalen Rechnungslegungsvorschriften grundlegend geändert. Weiterlesen…
Im Rahmen einer Earn-Out-Klausel werden zuzüglich zu einem fixen Basispreis zeitlich verzögerte Kaufpreiszahlungen innerhalb einer vordefinierten Earn-Out-Periode auf Basis bestimmter Messgrößen vereinbart. Earn-Out-Zahlungen können entweder jährlich oder als Einmalzahlung am Ende der gesamten Earn-Out-Periode erfolgen. Grundsätzlich obliegt die konkrete Ausgestaltung der Konditionen sowie der Höhe der Earn-Out-Zahlungen den Vertragspartnern; folgende Varianten sind denkbar: Weiterlesen…
Ein in der Praxis weit verbreitetes Instrument zur Kaufpreisfestsetzung im Zuge eines Unternehmenskaufvertrages stellt die sogenannte Earn-Out-Klausel dar. Sie bietet im Gegensatz zu Fixpreisvereinbarungen eine besondere Absicherung für den Käufer. Im Rahmen einer Earn-Out Klausel werden zuzüglich zu einem fix festgelegten Basiskaufpreis zeitlich verzögerte Kaufpreiszahlungen innerhalb eines vertraglich bestimmten Zeitraumes zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, welche regelmäßig an die Erfüllung festgelegter Erfolgsindikatoren anknüpfen. Der Verkäufer partizipiert somit am tatsächlich realisierten Erfolg des verkauften Unternehmens in den Folgejahren mit. Der vereinbarte Zeitraum für die Earn-Out-Zahlungen liegt meist zwischen zwei und fünf Jahren. Um allzu große Kaufpreisschwankungen zu vermeiden, ist auch die Einziehung eines „Cap“ als Kaufpreisdeckelung denkbar. Weiterlesen…